Bus-Führerschein
Übersicht aller angebotenen Termine
Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation (Schlüsselzahl 95)
Theoretische Ausbildung 140 Std. (a. 60 min.)
Praktische Ausbildung 10 Std. (a. 60 min.)
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Details zum ausgewählten Kurs
Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation (Schlüsselzahl 95)
Theoretische Ausbildung 140 Std. (a. 60 min.)
Praktische Ausbildung 10 Std. (a. 60 min.)
Diesen Basiskurs benötigen Neu- oder Quereinsteiger für die Arbeit als Berufskraftfahrer. Denn wer gewerblich fahren möchte, der muss eine Grundqualifikation nachweisen. Eine solche Fortbildung ist auch für Arbeitssuchende interessant. Denn der oft von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter geförderte Kurs bildet eine gute Chance für den Einstieg in die ständig wachsende Transportbranche.
Seit dem 10. September 2008 (Busfahrer) beziehungsweise dem 10. September 2009 (Lkw-Fahrer) muss jeder Fahrerlaubnis-Neubewerber, der gewerblich fahren möchte, eine „Grundqualifikation" nachweisen. Diese Grundqualifikation kann der Fahrer auf verschiedenen Wegen erreichen.
Eine Möglichkeit: Der Fahrer macht eine Berufsausbildung - zum Berufskraftfahrer (BKF), zur Fachkraft im Fahrbetrieb (FiF) oder in einem vergleichbaren Ausbildungsberuf mit staatlicher Anerkennung (bitte beachten: derzeit gibt es keinen „vergleichbaren Ausbildungsberuf mit staatlicher Anerkennung", der die Anforderungen erfüllt).
Weitere Wege sind die Grundqualifikation oder die beschleunigte Grundqualifikation. Bei der Grundqualifikation legt der Fahrer vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) eine 7,5-stündige praktische und theoretische Prüfung ab. Voraussetzung ist, dass er die entsprechende Fahrerlaubnisklasse bereits besitzt.
Wer die beschleunigte Grundqualifikation absolviert, nimmt an einem Lehrgang mit 140 Stunden Unterricht einschließlich 10 Praxisstunden teil. Am Ende der beschleunigten Grundqualifikation steht eine 90-minütige theoretische Prüfung vor der für den Wohnsitz des Bewerbers zuständigen IHK. Für die beschleunigte Grundqualifikation muss man die entsprechende Fahrerlaubnisklasse nicht schon besitzen.
Sowohl für die Grundqualifikation als auch die beschleunigte Grundqualifikation gilt: Fahrer mit Wohnsitz im Inland oder mit im Inland erteilter Arbeitsgenehmigung müssen die Grundqualifikation im Inland erwerben.
•Verbesserung der Straßen- und Verkehrssicherheit
•Umweltschutz, insbesondere die Reduzierung des Kraftstoffverbrauches
•Ladungssicherung
•Straßenverkehrsrecht, Sozialvorschriften, Güterkraftverkehrsgesetz, EU-Vorschriften
•Gesundheit, Fitness, Arbeitssicherheit, Verhalten in Notfällen,
•Verhalten gegenüber Kunden und Dritter
•Praktische Fahrübungen
•Der Lkw-Führerschein muss nicht vorhanden sein, er sollte aber im Anschluss erworben werden
•Mindestalter zur Berufsausübung nach bestandener Prüfung:
- 18 Jahre, Lkw der Klasse C1 und C1E < 7,5 t und ihre Anhänger
- 21 Jahre, Lkw der Klasse C und CE > 7,5 t und ihre Anhänger
- 21 Jahre, Bus der Klasse D1 und D1E
- 24 Jahre, Bus der Klasse D und DE
Trägerexterne Prüfung durch die Industrie- und Handelskammer
Die Prüfgebühr wird von der zugehörigen Industrie- und Handelskammer in Rechnung gestellt